Meldung auf Knopfdruck

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In der Bildschirmansicht oben wird in der Spalte “PB versenden” der Button “Meldung TrinkwV § 15a versenden” angezeigt. In den weiteren Spalten werden Angaben zum Objekt, der Probenehmer-Organisation, zum Auftraggeber und Probenehmer angezeigt. Durch Knopfdruck erfüllt das Labor seine Meldepflicht.