Meldung an das Gesundheitsamt (TrinkwV §15a)

Das aquadoc System hat nach Veröffentlichung der „Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt vom 8. Januar 2018 eine Reihe von Anpassungen erfahren. Ab April 2018 wird aquadoc die Versionskennung pulsPILOT 3.2 tragen und damit alle rechtlichen Vorgaben erfüllen.

Eine wichtige Änderung ist der § 15a zur Anzeigepflicht für Untersuchungsstellen. Diese Anzeigepflicht haben wir im aquadoc System abgebildet.