Leistungen

Leistungen - aquadoc §15a

  • Meldung an das Gesundheitsamt auf Knopfdruck
  • Schnittstelle voll in den Ablauf integriert
  • Plausibilität und Vollständigkeit der Angaben wird überprüft
  • automatische Dokumentation der Meldung

Die Schnittstelle aquadoc §15a erfüllt die Anforderungen der TrinkwV (2018). An das zuständige Gesundheitsamt werden die geforderten Angaben übermittelt, entsprechend der Drucksache 700 / 17 des Bundesrats vom 03.11.2017.

Auszug aus Seite 52: Zu § 15a Absatz 2:
Diese Angaben erleichtern dem Gesundheitsamt die schnelle Einschätzung der Situation, insbesondere da alle Untersuchungsergebnisse des betroffenen Auftrags mitgeliefert werden müssen.